Eintragungsgebührenbefreiung noch bis 30.06.2026
Mit dem Kauf einer Liegenschaft fällt im Zusammenhang mit der Eigentumseintragung in das Grundbuch die sogenannte Eintragungsgebühr in der Höhe von 1,1 % der Bemessungsgrundlage (meist der Kaufpreis) an. Um den Erwerb von Liegenschaften zugänglicher zu machen, entfällt diese Eintragungsgebühr seit 01.04.2024 (vorerst temporär für zwei Jahre) unter gewissen Voraussetzungen.
Immobilienkäufe werden günstiger
Mit dem Kauf einer Liegenschaft fällt im Zusammenhang mit der Eigentumseintragung in das Grundbuch die sogenannte Eintragungsgebühr in der Höhe von 1,1 % der Bemessungsgrundlage (meist der Kaufpreis) an. Um den Erwerb von Liegenschaften zugänglicher zu machen, entfällt diese Eintragungsgebühr ab 01.04.2024 (vorerst temporär für zwei Jahre) unter gewissen Voraussetzungen (§ 25a GGG).